§ 14e FAO, Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht

Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.

    Bauvertragsrecht,

  2. 2.

    Recht der Architekten und Ingenieure,

  3. 3.

    Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,

  4. 4.

    Grundzüge des öffentlichen Baurechts,

  5. 5.

    Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.