§ 14 KWG
Kommunalwahlgesetz (KWG)
Kommunalwahlgesetz (KWG)
Landesrecht Saarland
Erster Teil – Wahlen zu den Gemeinderäten → Dritter Abschnitt – Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 14 KWG – Ausschluss der Wahlberechtigung
Nicht wahlberechtigt ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.