§ 140d SGB V, Bereinigung
Neugefasst durch G vom 14. 11. 2003 (BGBl I S. 2190).
Absätze 1, 4 und 5 gestrichen durch G vom 22. 12. 2011 (BGBl I S. 2983); bisherige Absätze 2 und 3 wurden Absätze 1 und 2.
(1) 1Die Vertragspartner nach § 87a Absatz 2 Satz 1 haben den Behandlungsbedarf nach § 87a Absatz 3 Satz 2 entsprechend der Zahl und der Morbiditätsstruktur der an der integrierten Versorgung teilnehmenden Versicherten sowie dem im Vertrag nach § 140a vereinbarten Versorgungsbedarf zu bereinigen. 2Kommt eine Einigung über eine Verringerung des Behandlungsbedarfs nach Satz 1 nicht zustande, können auch die Krankenkassen oder ihre Verbände, die Vertragspartner der Verträge nach § 140a sind, das Schiedsamt nach § 89 anrufen. 3Die für die Bereinigungsverfahren erforderlichen arzt- und versichertenbezogenen Daten übermitteln die Krankenkassen den zuständigen Gesamtvertragspartnern.
Absatz 1 neugefasst durch G vom 22. 12. 2011 (BGBl I S. 2983).
(2) 1Die Vertragspartner der Vereinbarungen nach § 84 Abs. 1 haben die Ausgabenvolumen rechnerisch zu bereinigen, soweit die integrierte Versorgung die Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln einschließt. 2Die Ausgabenvolumen sind entsprechend der Zahl und der Risikostruktur der an der integrierten Versorgung teilnehmenden Versicherten zu verringern. 3Ergänzende Morbiditätskriterien sollen berücksichtigt werden.
Zitierungen dieses Dokuments
- BSG, 29.04.2010, B 3 KR 11/09 R - Zulässigkeit der Kürzung von Krankenhausvergütungen um den sog. Krankenhaus-Sanierungsbeitrag - Verfassungsmäßigkeit
- BSG, 29.04.2010, B 3 KR 14/09 R - Verfassungsmäßigkeit eines Krankenhaus-Sanierungsbeitrags
- BSG, 20.04.2010, B 1 KR 24/09 R - Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs. 9 S. 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
- BSG, 20.04.2010, B 1 KR 25/09 R - Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs. 9 S. 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
- BSG, 20.04.2010, B 1 KR 20/09 R - Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs. 9 S. 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
- BSG, 25.11.2010, B 3 KR 6/10 R - Mittel für die Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung müssen nicht für noch im Planungs- oder Verhandlungsstadium befindlichen Verträge erforderlich sein -…
- BSG, 02.11.2010, B 1 KR 11/10 R - Voraussetzungen für den Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung
- BSG, 17.12.2009, B 3 KR 12/08 R - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse - Korrektur der Schlussrechnung
- BSG, 25.11.2010, B 3 KR 1/10 R - Schiedsspruch bei der Bemessung der Vergütungen für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist nicht unbillig - Feststellung der Billigkeit eines Schiedsspruchs…
- § 10 SGG, Kammern der Sozialgerichte
