§ 13 ArchG LSA - Herausgabeverpflichtung
Bibliographie
- Titel
- Archivgesetz Sachsen-Anhalt (ArchG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- ArchG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2243.1
Befindet sich Archivgut in einem nicht zuständigen Archiv eines anderen Rechtsträgers, ist es an das zuständige Archiv auf Verlangen herauszugeben.