§ 132a StGB, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
- 1.inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
- 2.die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
- 3.die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
- 4.inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 15.04.2010, 4 StR 650/09 - Unterlassen der Vernehmung zweier sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufender yezidischer "Geistlicher" durch das Gericht i.R.e. Verfahrens wegen Totschlags -…
- BGH, 29.09.2009, 1 StR 426/09 - Führen der Bezeichnung "Psychotherapeut" als Voraussetzung einer Tätereigenschaft nach § 174c Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) i.R.e. sexuellen Missbrauchs durch einen…
- BGH, 23.09.2009, V ZB 90/09 - Unbefugtes Führen eines Doktortitels oder Diplomtitels i.R.e. Bestellung zum Zwangsverwalter als Unzuverlässigkeit - Anspruch auf Vergütung und Auslagen i.R.e. Erreichen…
- BGH, 27.07.2012, 1 StR 238/12 - Beschränkung der Strafverfolgung aus prozessökonomischen Gründen auf den Vorwurf des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen durch einen nicht zugelassenen Rechtsanwalt
- BGH, 08.02.2010, AnwZ (B) 96/09 - Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen Untreuehandlungen
- BVerwG, 29.03.2012, BVerwG 2 A 11.10 - Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch einen Dienstvorgesetzten bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten des Verdachts eines Dienstvergehens -…
- BGH, 15.03.2011, 4 StR 40/11 - Durch Vortäuschung der Zugehörigkeit zu den Feldjägern der Bundeswehr und Inanspruchnahme hoheitlicher Befugnisse gegenüber Zivilpersonen wird eine Strafbarkeit…
- BGH, 15.10.2009, V ZB 88/09 - Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung eines Zwangsverwalters bei eingewandter Verwirkung des Anspruchs wegen unbefugten Führens eines Doktortitels - Schwerwiegende,…
- BGH, 17.11.2011, 3 StR 203/11 - Unklarheiten über die Art der Besitzbegründung an einem Fahrzeug als Hindernis für die Verurteilung wegen Hehlerei
- Art. 19 EGStGB, Besonderer Teil des Strafgesetzbuches
- § 42 EuRAG, Anwendung von Vorschriften des Strafgesetzbuches
- § 5 StBerG, Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
