§ 1314 BGB, Aufhebungsgründe
(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie entgegen den Vorschriften der §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1311 geschlossen worden ist.
(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn
- 1.ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;
- 2.ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
- 3.ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten; dies gilt nicht, wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft oder von einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübt worden ist;
- 4.ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist;
- 5.beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen.
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 27.06.2012, XII ZR 89/10 - Vereinbarkeit des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 mit Art. 6 Abs. 5 GG
- BGH, 27.06.2012, XII ZR 90/10 - Verfassungsmäßigkeit der behördlichen Vaterschaftsanfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB
- BVerfG, 02.05.2012, 1 BvL 20/09 - Anforderungen an die Darlegungspflicht eines Gerichts bei einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG für die Darlegung einer Gleichheitswidrigkeit einer Rechtslage -…
- BSG, 19.10.2011, B 13 R 33/11 R - Notwendigkeit einer Beweisaufnahme des Gerichts zur Vernehmung eines Standesbeamten zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe - Anspruch auf…
- BVerwG, 11.01.2011, BVerwG 1 C 23.09 - Voraussetzungen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen - Bestimmung des erforderlichen…
- BGH, 11.04.2012, XII ZR 99/10 - Eigenständige Prüfung des Eingreifens der Härteklausel durch das Gericht in einem von der Verwaltungsbehörde beantragten Eheaufhebungsverfahren
- BVerfG, 25.09.2012, 1 BvL 6/11 - Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit des § 1318 BGB beim Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe nach § 1306 BGB mit dem durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten…
- Ehe
- Eheaufhebung
- Zwangsheirat
- § 1310 BGB, Zuständigkeit des Standesbeamten, Heilung fehlerhafter Ehen
- § 1315 BGB, Ausschluss der Aufhebung
- § 1316 BGB, Antragsberechtigung
- § 1317 BGB, Antragsfrist
- § 1318 BGB, Folgen der Aufhebung
- § 15 LPartG, Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 13 PStG, Prüfung der Ehevoraussetzungen
