§ 12c AtG
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)
Bundesrecht
Zweiter Abschnitt – Überwachungsvorschriften
§ 12c AtG
(weggefallen)