§ 12 SGB II, Zu berücksichtigendes Vermögen
(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.
(2) 1Vom Vermögen sind abzusetzen
- 1.
ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,
- 1a.
ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind,
- 2.
Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit die Inhaberin oder der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,
- 3.
geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt,
- 4.
ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten.
2Bei Personen, die
- 1.
vor dem 1. Januar 1958 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nummer 1 jeweils 9.750 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nummer 3 jeweils 48.750 Euro,
- 2.
nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nummer 1 jeweils 9.900 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nummer 3 jeweils 49.500 Euro,
- 3.
nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, darf der Grundfreibetrag nach Satz 1 Nummer 1 jeweils 10.050 Euro und der Wert der geldwerten Ansprüche nach Satz 1 Nummer 3 jeweils 50.250 Euro
nicht übersteigen.
(3) 1Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
- 1.
angemessener Hausrat,
- 2.
ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person,
- 3.
von der Inhaberin oder dem Inhaber als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstände in angemessenem Umfang, wenn die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person oder deren Partnerin oder Partner von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist,
- 4.
ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,
- 5.
Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde,
- 6.
Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.
2Für die Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende maßgebend.
(4) 1Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. 2Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, bei späterem Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs. 3Wesentliche Änderungen des Verkehrswertes sind zu berücksichtigen.
Zitierungen dieses Dokuments
Urteile
- BSG, 20.08.2009, B 14 AS 41/08 R - Anspruch auf Arbeitslosengeld II - Leistungen für Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten
- BSG, 18.01.2011, B 4 AS 90/10 R - Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtung von Krankenhaustagegeld als Einkommen
- BSG, 28.10.2009, B 14 AS 64/08 R - Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung von Abfindungszahlungen für den Verlust des Arbeitsplatzes als Einkommen
- BVerwG, 09.02.2012, BVerwG 5 C 10.11 - Berücksichtigung von Zinseinkünften aus angelegtem Schmerzensgeld als Einkommen bei der Berechnung von Wohngeld
- BSG, 21.06.2011, B 4 AS 22/10 R - Begründetheit der Revision mangels fehlender Feststellungen zur einschlägigen Rechtsgrundlage für einen Aufhebungsbescheid bzgl. Leistungen zur Sicherung des…
- BSG, 18.02.2010, B 4 AS 28/09 R - Anspruch auf Arbeitslosengeld II - Leistungen für Unterkunft und Heizung - Übernahme einer Maklercourtage für Verkauf bisheriger Unterkunft
- BVerfG, 16.03.2011, 1 BvR 591/08 - Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als ein dem Grunde nach leistungsminderndes Einkommen…
- BSG, 12.07.2012, B 14 AS 158/11 R - Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung eines selbst genutzten Hausgrundstücks als Vermögen
- BSG, 24.11.2010, B 11 AL 30/09 R - Bemessung des Arbeitslosengeldes aus dem Regelbemessungsrahmen - Vorliegen einer unbilligen Härte mit Rücksicht auf ein in den letzten zwei Jahren vor der…
- BSG, 28.10.2009, B 14 AS 44/08 R - Anspruch auf Arbeitslosengeld II - Leistungen für eine Schülermonatskarte für Fahrten zur Berufsfachschule neben der Regelleistung und den Leistungen für die…
- BSG, 16.10.2012, B 14 AS 11/12 R - Anspruch auf Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zu Versicherungsbeiträgen einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung
- BSG, 23.05.2012, B 14 AS 100/11 R - Anspruch auf Arbeitslosengeld II - Verwertbarkeit einer Münz- und Briefmarkensammlung als Vermögen
- BSG, 24.02.2011, B 14 AS 45/09 R - Änderung des Leistungsbescheids wegen nachträglichen Zuflusses von bei der Leistungsberechnung zu berücksichtigendem Einkommen ist rechtswidrig - Änderung des…
- BSG, 30.08.2010, B 4 AS 70/09 R - Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung eines dinglich gesicherten, abgezinsten Forderungsanspruchs aus einem…
- BSG, 02.07.2009, B 14 AS 32/07 R - Anspruch auf Arbeitslosengeld II - Leistungen für Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der Unterkunftskosten bei selbst genutztem Hausgrundstück
- BSG, 02.07.2009, B 14 AS 33/08 R - Anspruch auf Arbeitslosengeld II - Leistungen für Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft bei selbstgenutztem Eigenheim,…
- BGH, 09.06.2010, XII ZB 120/08 - Einsatz einer Kapital-Lebensversicherung vor Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe für die Prozesskosten - Darlegungspflichten eines…
- BSG, 22.03.2012, B 4 AS 99/11 R - Berücksichtigung eines selbst genutzten Hausgrundstücks als Vermögen i.R. der Leistung von Arbeitslosengeld II
- BSG, 06.05.2010, B 14 AS 2/09 R - Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruchs aus einem Berliner Testament als Vermögen
- BSG, 22.03.2010, B 4 AS 69/09 R - Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft - Berechnung bei Leistungsausschluss für Auszubildende
