Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 12 KiStG LSA
Kirchensteuergesetz (KiStG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Kirchensteuergesetz (KiStG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: KiStG LSA
Gliederungs-Nr.: 614.5
Normtyp: Gesetz

§ 12 KiStG LSA – In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Hinsichtlich der Regelungen zur Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer ist es erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen.

(2) § 2 Abs. 4 in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Kirchensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. § 7 Abs. 4 Satz 4 in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes ist erstmals auf Steuererklärungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 einzureichen sind. § 7a Abs. 1 und 4 in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes ist erstmals auf nach dem 31. Dezember 2014 zufließende Kapitalerträge anzuwenden. § 9 Abs. 1 in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes ist in allen Fällen anzuwenden, in denen ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.