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§ 12 FTG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sonn- und Feiertage Feiertagsgesetz (FTG)
Amtliche Abkürzung
FTG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
113-2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.