§ 12 AufenthG, Geltungsbereich; Nebenbestimmungen
(1) 1Der Aufenthaltstitel wird für das Bundesgebiet erteilt. 2Seine Gültigkeit nach den Vorschriften des Schengener Durchführungsübereinkommens für den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien bleibt unberührt.
(2) 1Das Visum und die Aufenthaltserlaubnis können mit Bedingungen erteilt und verlängert werden. 2Sie können, auch nachträglich, mit Auflagen, insbesondere einer räumlichen Beschränkung, verbunden werden.
(3) Ein Ausländer hat den Teil des Bundesgebiets, in dem er sich ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde einer räumlichen Beschränkung zuwider aufhält, unverzüglich zu verlassen.
(4) Der Aufenthalt eines Ausländers, der keines Aufenthaltstitels bedarf, kann zeitlich und räumlich beschränkt sowie von Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht werden.
(5) 1Die Ausländerbehörde kann dem Ausländer das Verlassen des auf der Grundlage dieses Gesetzes beschränkten Aufenthaltsbereichs erlauben. 2Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn hieran ein dringendes öffentliches Interesse besteht, zwingende Gründe es erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde. 3Der Ausländer kann Termine bei Behörden und Gerichten, bei denen sein persönliches Erscheinen erforderlich ist, ohne Erlaubnis wahrnehmen.
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 16.11.2010, BVerwG 1 C 20.09 - Sicherung des Lebensunterhalts i.R.d. Ehegattennachzugs durch Möglichkeit zur Deckung des Lebensbedarfs allein durch den nachziehenden Ehegatten -…
- BVerwG, 21.01.2010, BVerwG 1 B 17.09 - Rechtsnatur der Bescheinigung einer beschränkten Fortgeltungswirkung gem. § 84 Abs. 2 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Rechtmäßigkeit von Festsetzungen zur…
- BGH, 05.07.2011, 3 StR 87/11 - Erforderlichkeit einer Ahndung des Erstverstoßes oder einer sonstigen behördlichen Reaktion für das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 Abs. 1…
- BVerwG, 15.01.2013, BVerwG 1 C 7.12 - Verhältnismäßigkeit von aufenthaltsbeschränkenden Auflagen in Niederlassungserlaubnissen für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion gem. § 23 Abs. 2…
- BVerwG, 10.07.2012, BVerwG 1 C 19.11 - Anwendung des Vier-Augen-Prinzips auf Ausweisungen assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger aufgrund der Stand-Still-Klauseln - Anspruch eines…
- BVerwG, 15.01.2013, BVerwG 1 C 10.12 - Bindung der Ausländerbehörden bei der aufenthaltsrechtlichen Gefahrenprognose anlässlich des Erlasses einer spezialpräventiven Ausweisung an die Entscheidungen…
- BVerwG, 04.10.2012, BVerwG 1 C 13.11 - Aufhebung einer ursprünglich rechtmäßigen und allein wegen einer nachträglichen Änderung der Sachlage oder Rechtslage (hier: Wegfall der Wiederholungsgefahr)…
- BVerwG, 25.10.2010, BVerwG 2 B 35.10 - Revisionszulassung wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung rechtlicher Fragen bzgl. ausgelaufenem Recht und daran anknüpfender Fragen hinsichtlich des Bestehens…
- § 59 AsylVfG, Durchsetzung der räumlichen Beschränkung
- § 15a AufenthG, Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer
- § 71 AufenthG, Zuständigkeit
- § 77 AufenthG, Schriftform; Ausnahme von Formerfordernissen
- § 98 AufenthG, Bußgeldvorschriften
- § 41 AufenthV, Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
