Gesetze

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§ 127 BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
Bundesrecht

Achter Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Betriebsverfassungsgesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BetrVG
Gliederungs-Nr.: 801-7
Normtyp: Gesetz

§ 127 BetrVG – Verweisungen

Soweit in anderen Vorschriften auf Vorschriften verwiesen wird oder Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz aufgehoben oder geändert werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder Bezeichnungen dieses Gesetzes.