§ 126a BGB, Elektronische Form
(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
(2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleich lautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 19.08.2010, 8 AZR 530/09 - Entschädigung wegen Nichtberücksichtigung bei einem Stellenbesetzungsverfahren aus Altersgründen
- BAG, 07.07.2010, 4 AZR 549/08 - Aufgabe der Rechtsprechung (BAGE 67, 330) in Bezug auf den Grundsatz der Tarifeinheit zu Gunsten einer Tarifpluralität wegen fehlender Rechtsgrundlage…
- BAG, 27.01.2010, 4 AZR 549/08(A) - Begriff der "Schriftlichkeit" i.S. von § 70 S. 1 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Abgrenzung zu § 126 Abs. 1 BGB - Grundsatz der Spezialität bei…
- BAG, 15.12.2011, 7 ABR 40/10 - Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis - Vorfristige Antragstellung - Formerfordernisse bei Antragstellung -…
- BAG, 05.10.2010, 1 ABR 31/09 - Formwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Unterschriftleistung des Vorsitzenden der Einigungsstelle
- BAG, 22.09.2010, 4 AZR 33/09 - Normsetzungswille der Tarifparteien bei Protokollnotizen, Fußnoten o.ä. - Begriff der "Abteilung" - Eingruppierung der Tätigkeit einer Kassiererin im Einzelhandel
- BAG, 11.12.2012, 1 ABR 78/11 - Einschränkung der Mitbestimmung hinsichtlich der Ausgestaltung der Videoüberwachung in Spielbanken in Berlin durch behördliche Vorgaben
- BVerwG, 24.06.2010, BVerwG 3 C 30.09 - Zulässigkeit der Abgabe von Arzneimitteln auf Verschreibung über ein Apothekenterminal hinsichtlich der Einhaltung der Dokumentationspflichten nach § 17 Abs. 5…
- BVerwG, 24.06.2010, BVerwG 3 C 31.09 - Zulässigkeit der Abgabe von Arzneimitteln auf Verschreibung über ein Apothekenterminal hinsichtlich der Einhaltung der Dokumentationspflichten nach § 17 Abs. 5…
- BVerwG, 26.10.2010, BVerwG 1 WNB 4.10 - Anforderungen an die Darlegung der Begründung einer auf § 22a Wehrbeschwerdeordnung (WBO) gestützten Beschwerde - Wahrung des Formerfordernisses des § 6 Abs. 2…
- Elektronische Form
- § 127 BGB, Vereinbarte Form
- § 31 HRV
- § 25 JAPrVO, Rücktritt
- § 31 JAPrVO, Mängel im Prüfungsverfahren
- § 39 JustG NRW, Bestätigung der Übersetzung
- § 75 LWO, Zustellungen, Schriftform, Fristen
- § 28a VerfGGBbg, Schriftliches Verfahren
- § 40 WiPrO, Verfahren
- § 55c WiPrO, Transparenzbericht
