§ 126 StGB, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- 1.einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
- 2.Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
- 3.eine schwere Körperverletzung (§ 226),
- 4.eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
- 5.einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
- 6.ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
- 7.ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1
androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.
Zu § 126: Geändert durch G vom 26. 6. 2002 (BGBl I S. 2254) und 11. 2. 2005 (BGBl I S. 239).
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerfG, 04.11.2009, 1 BvR 2150/08 - Vereinbarkeit des § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG - Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für…
- BGH, 20.09.2010, 4 StR 395/10 - Eignung einer gegenüber einem Mitarbeiter einer Betreuungseinrichtung für psychisch Kranke geäußerten Ankündigung der Begehung von Tötungsdelikten zur Störung des…
- BGH, 30.11.2010, 3 StR 428/10 - Vorliegen einer Störung des öffentlichen Friedens bei aggressiven Äußerungen durch Androhung von Straftaten gegenüber Mitarbeitern eines Sozialamts
- BGH, 19.05.2010, 1 StR 148/10 - Anforderungen an tatrichterliche Feststellungen bzgl. eines Androhens von Straftaten i.S.v. § 126 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als zur Störung des öffentlichen…
- Anleitung zu Straftaten
- Haftbefehl
- § 22 PolG, Besondere Mittel der Datenerhebung
- § 130a StGB, Anleitung zu Straftaten
- § 140 StGB, Belohnung und Billigung von Straftaten
- § 145d StGB, Vortäuschen einer Straftat
