Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 126 JustG NRW - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (Justizgesetz Nordrhein-Westfalen - JustG NRW)
Amtliche Abkürzung
JustG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
300

Die §§ 124 und 125 dieses Gesetzes gelten für Gerichtsverwaltungsangelegenheiten des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechend.