Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 125 JGG
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Bundesrecht

Fünfter Teil – Schluss- und Übergangsvorschriften

Titel: Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: JGG
Gliederungs-Nr.: 451-1
Normtyp: Gesetz

§ 125 JGG – In-Kraft-Treten *)

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1953 in Kraft.

*)

§ 125 betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 4. August 1953. Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den Änderungsgesetzen.