§ 125 JGG, In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1953 in Kraft.

*)

§ 125 betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 4. August 1953. Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den Änderungsgesetzen.