§ 121 FamFG, Ehesachen
Ehesachen sind Verfahren
- 1.
auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
- 2.
auf Aufhebung der Ehe und
- 3.
auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.
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Ehesachen sind Verfahren
auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
auf Aufhebung der Ehe und
auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.