§ 11 SGB V, Leistungsarten
(1) Versicherte haben nach den folgenden Vorschriften Anspruch auf Leistungen
- 1.
bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§§ 24c bis 24i),
- 2.
zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch (§§ 20 bis 24b),
- 3.
- 4.
zur Behandlung einer Krankheit (§§ 27 bis 52),
- 5.
des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches.
Absatz 1 Nummer 1 neugefasst durch G vom 23. 10. 2012 (BGBl I S. 2246) (30. 10. 2012). Nummer 2 neugefasst durch G vom 21. 8. 1995 (BGBl I S. 1050), geändert durch G vom 1. 11. 1996 (BGBl I S. 1631) und 22. 12. 1999 (BGBl I S. 2626). Nummer 5 angefügt durch G vom 27. 12. 2003 (BGBl I S. 3022). Satz 2 gestrichen durch G vom 14. 11. 2003 (BGBl I S. 2190).
(2) 1Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. 2Leistungen der aktivierenden Pflege nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit werden von den Pflegekassen erbracht. 3Die Leistungen nach Satz 1 werden unter Beachtung des Neunten Buches erbracht, soweit in diesem Buch nichts anderes bestimmt ist.
Absatz 2 neugefasst durch G vom 26. 5. 1994 (BGBl I S. 1014). Satz 1 neugefasst und Satz 3 angefügt durch G vom 19. 6. 2001 (BGBl I S. 1046).
(3) Bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten oder bei stationärer Behandlung in einem Krankenhaus nach § 108 oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Absatz 2 die Mitaufnahme einer Pflegekraft, soweit Versicherte ihre Pflege nach § 66 Absatz 4 Satz 2 des Zwölften Buches durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen.
Absatz 3 geändert durch G vom 30. 7. 2009 (BGBl I S. 2495) und 20. 12. 2012 (BGBl I S. 2789) (28. 12. 2012).
(4) 1Versicherte haben Anspruch auf ein Versorgungsmanagement insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche; dies umfasst auch die fachärztliche Anschlussversorgung. 2Die betroffenen Leistungserbringer sorgen für eine sachgerechte Anschlussversorgung des Versicherten und übermitteln sich gegenseitig die erforderlichen Informationen. 3Sie sind zur Erfüllung dieser Aufgabe von den Krankenkassen zu unterstützen. 4In das Versorgungsmanagement sind die Pflegeeinrichtungen einzubeziehen; dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit Pflegeberatern und Pflegeberaterinnen nach § 7a des Elften Buches zu gewährleisten. 5Das Versorgungsmanagement und eine dazu erforderliche Übermittlung von Daten darf nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten erfolgen. 6Soweit in Verträgen nach den §§ 140a bis 140d nicht bereits entsprechende Regelungen vereinbart sind, ist das Nähere im Rahmen von Verträgen mit sonstigen Leistungserbringern der gesetzlichen Krankenversicherung und mit Leistungserbringern nach dem Elften Buch sowie mit den Pflegekassen zu regeln.
Absatz 4 eingefügt durch G vom 26. 3. 2007 (BGBl I S. 378); bisheriger Absatz 4 wurde Absatz 5. Satz 1 geändert durch G vom 22. 12. 2011 (BGBl I S. 2983). Satz 4 eingefügt durch G vom 28. 5. 2008 (BGBl I S. 874); bisherige Sätze 4 und 5 wurden Sätze 5 und 6. Satz 6 geändert durch G vom 22. 12. 2011 (a. a. O.).
(5) 1Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind. 2Dies gilt auch in Fällen des § 12a des Siebten Buches.
Satz 2 angefügt durch G vom 21. 7. 2012 (BGBl I S. 1601) (1. 8. 2012).
(6) 1Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (§§ 23, 40), der Leistungen von Hebammen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 24d), der künstlichen Befruchtung (§ 27a), der zahnärztlichen Behandlung ohne die Versorgung mit Zahnersatz (§ 28 Absatz 2), bei der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln (§ 34 Absatz 1 Satz 1), mit Heilmitteln (§ 32) und Hilfsmitteln (§ 33), im Bereich der häuslichen Krankenpflege (§ 37) und der Haushaltshilfe (§ 38) sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen. 2Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen; sie hat hinreichende Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung zu regeln. 3Die zusätzlichen Leistungen sind von den Krankenkassen in ihrer Rechnungslegung gesondert auszuweisen.
Absatz 6 angefügt durch G vom 22. 12. 2011 (BGBl I S. 2983). Satz 1 geändert durch G vom 23. 10. 2012 (BGBl I S. 2246) (30. 10. 2012).
Zu § 11: Vgl. RdSchr. 88 c Zu § 11 SGB V, RdSchr. 90 g, RdSchr. 96 k Tit. 1, RdSchr. 99 i Tit. 2, RdSchr. 01 g Zu § 11 SGB V Tit. 1, RdSchr. 03 o Zu § 11 SGB V, RdSchr. 12 a Zu § 11 SGB V.
Zitierungen dieses Dokuments
- BFH, 03.02.2010, I R 8/09 - Qualifizierung der Vermittlungstätigkeit gesetzlicher Krankenversicherungen für private Zusatzversicherungsverträge als Betrieb gewerblicher Art
- BSG, 17.02.2010, B 1 KR 23/09 R - Erstattungsanspruch des Unfallversicherungsträgers gegen den Krankenversicherungsträger - Krankenversicherungsrechtlicher Leistungsanspruch auf eine Erweiterte…
- BFH, 08.03.2012, V R 30/09 - Anforderungen an den Nachweis für erbrachte Leistungen auf dem Gebiet der Heileurythmie (Bewegungstherapie) für die Umsatzsteuerfreiheit dieser Leistungen
- BSG, 06.03.2012, B 1 KR 24/10 R - Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für ein Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem Zusatznutzen gegenüber Kosmetika
- BSG, 13.09.2011, B 1 KR 25/10 R - Anspruch für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung als eigenständige Leistung auf medizinische Rehabilitation in Sinne einer Arbeitstherapie - Anspruch auf…
- BSG, 22.03.2011, B 2 U 4/10 R - Ehefrau eines Landwirts hat keinen Anspruch gegen Berufsgenossenschaft auf Erstattung der Zuzahlung von Arzneimitteln im Zusammenhang mit der Gefahr der Entstehung…
- BSG, 07.10.2010, B 3 KR 5/10 R - Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anschaffung eines Therapiedreirades durch die gesetzliche Krankenversicherung
- BSG, 17.02.2010, B 1 KR 15/09 R - Förderung ambulanter Hospizdienste durch die gesetzliche Krankenversicherung - Verteilung des Sollfördervolumens - Gestaltungsspielraum in einer Rahmenvereinbarung
- BSG, 06.03.2012, B 1 KR 10/11 R - Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Behandlung einer erektilen Dysfunktion mit dem Arzneimittel Cialis
- BSG, 21.07.2011, B 3 KR 14/10 R - Zulässigkeit der Abgabe von Stoma-Hilfsmitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durch einen Hilfsmittellieferanten - Notwendigkeit der Beschäftigung…
- BSG, 18.05.2011, B 3 KR 7/10 R - Anspruch einer an Spaltbildung der Wirbelsäule Erkrankten auf Versorgung mit einem Rollstuhl-Bike - Leistungsanspruch eines Krankenversicherten nach beendeter…
- BSG, 02.11.2010, B 1 KR 8/10 R - Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Reha-Sport bei Überschreitung der Leistungshöchstdauer
- BSG, 18.05.2011, B 3 KR 12/10 R - Anspruch auf Versorgung mit einem Rollstuhl-Bike aus der gesetzlichen Krankenversicherung - Erforderlichkeit zum Behinderungsausgleich
- BSG, 28.09.2010, B 1 KR 4/10 R - Übergang von Schadensersatzansprüchen gegen Drittschädiger auf den Sozialhilfeträger bei Übernahme der Krankenbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung
- BSG, 17.02.2010, B 1 KR 10/09 R - Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Kryokonservierung wegen einer konkret drohende Empfängnisunfähigkeit nach der Therapie einer Krankheit
- BSG, 06.03.2012, B 1 KR 17/11 R - Erstattung der Kosten für Klimaheiltherapien in Jordanien durch die gesetzliche Krankenversicherung
- BSG, 06.03.2012, B 1 KR 18/11 R - Erstattungsfähigkeit von Kosten für Klimaheiltherapien in Jordanien durch die gesetzliche Krankenversicherung
- BSG, 30.06.2009, B 1 KR 21/08 R - Anlass, Art und Umfang der Leistungen sowie der Leistungszeitraum als notwendige Angaben bei der Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs gegenüber der Krankenkasse…
- BSG, 30.06.2009, B 1 KR 22/08 R - In einem anderen EG-Mitgliedstaat entstandene sachleistungsersetzende Kostenerstattungsansprüche als Anspruch Versicherter gegen ihre Krankenkasse
- BGH, 03.05.2011, VI ZR 61/10 - Schadensersatzanspruch eines durch ärztlichen Behandlungsfehler Geschädigten geht auch in Höhe der Aufwendungen für den Investitionszuschlag nach Art. 14 GSG auf die…
