§ 11 NHZG - Unterstützung durch die Stiftung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG)
- Amtliche Abkürzung
- NHZG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22220030000000
1Die Hochschulen können sich bei der Durchführung der Zulassungs- und Anmeldeverfahren durch die Stiftung unterstützen lassen. 2Die Einzelheiten der Unterstützung sind zwischen der Hochschule und der Stiftung zu vereinbaren.