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§ 11 GerStrukG
Gerichtsstrukturgesetz
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gerichtsstrukturgesetz
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung: GerStrukG,MV
Gliederungs-Nr.: 300-1
Normtyp: Gesetz

§ 11 GerStrukG – Finanzgericht

(1) Das Finanzgericht hat seinen Sitz in Greifswald.

(2) Der Bezirk des Finanzgerichtes umfasst alle Landkreise und kreisfreien Städte des Landes.