§ 11 ArbPlSchG
Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)
Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)
Bundesrecht
Abschnitt 1 – Grundwehrdienst und Wehrübungen
§ 11 ArbPlSchG
(weggefallen)