Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 11 ArbPlSchG
Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)
Bundesrecht

Abschnitt 1 – Grundwehrdienst und Wehrübungen

Titel: Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ArbPlSchG
Gliederungs-Nr.: 53-2
Normtyp: Gesetz

§ 11 ArbPlSchG

(weggefallen)