§ 118 BetrVG, Geltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
(1) 1Auf Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend
- 1.politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder
- 2.Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, auf die Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Anwendung findet,
dienen, finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung, soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht. 2Die §§ 106 bis 110 sind nicht, die §§ 111 bis 113 nur insoweit anzuwenden, als sie den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer in Folge von Betriebsänderungen regeln.
(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform.
Zitierungen dieses Dokuments
Urteile
- BAG, 17.03.2010, 7 ABR 95/08 - Umfang des Verbots der parteipolitischen Betätigung im Betrieb - Rechtsfolgen von Verstößen [Unterlassungsanspruch]
- BAG, 20.04.2010, 1 ABR 78/08 - Tendenzträgerschaft von Anzeigenredakteuren einer Tageszeitung
- BAG, 14.12.2010, 1 ABR 93/09 - Zulässigkeit eines auf die Tendenzeigenschaft eines Unternehmens gerichteten Feststellungsantrags
- BAG, 14.09.2010, 1 ABR 29/09 - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Pädagogische Mitarbeiter in einem karitativen Unternehmen als Tendenzträger
- BAG, 22.05.2012, 1 ABR 7/11 - Tendenzeigenschaft des DRK-Blutspendedienstes
- BAG, 07.02.2012, 1 ABR 58/10 - Tendenzträgereigenschaft von erzieherisch tätigwerdenden Ausbildern - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Konkrete Umschreibung des Streitgegenstands
- BAG, 09.11.2010, 1 ABR 76/09 - Feststellungsinteresse bei einer nur auf die Vergangenheit gerichteten Feststellung - Rechtsschutzinteresse bei Leistungsantrag
- BAG, 09.03.2011, 7 ABR 118/09 - Dem Betriebsrat steht bei der Zuordnung eines überwiegend künstlerisch tätigen Arbeitnehmers zum Normalvertrag Bühne (NV Bühne) ein Mitbestimmungsrecht zu -…
- BGH, 17.09.2009, 5 StR 521/08 - Veruntreuung von Zuwendungen an Betriebsräte bei der Volkswagen AG - Ausschluss der Vertretung einer Aktiengesellschaft durch den Prokuristen bei…
- BAG, 14.09.2010, 1 ABR 26/09 - Begründungserfordernis bei Einlegung einer Anschlussbeschwerde
- BAG, 14.09.2010, 1 ABR 16/09 - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Pädagogische Mitarbeiter in einem karitativen Unternehmen als Tendenzträger
