Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 115 SGB III
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Bundesrecht

Siebter Abschnitt – Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben → Zweiter Unterabschnitt – Allgemeine Leistungen

Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SGB III
Gliederungs-Nr.: 860-3
Normtyp: Gesetz

§ 115 SGB III – Leistungen

Die allgemeinen Leistungen umfassen

  1. 1.

    Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,

  2. 2.

    Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und des Berufsorientierungspraktikums,

  3. 3.

    Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Ausnahme der Leistungen nach den §§ 82 und 82a,

  4. 4.

    Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

Neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854). Nummer 2 geändert durch G vom 15. 4. 2015 (BGBl I S. 583) und 17. 7. 2023 (BGBl 2023 I Nr. 191) (1. 4. 2024). Nummer 3 geändert durch G vom 17. 7. 2023 (a. a. O.) (1. 4. 2024).