Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 112 HSOG
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
Landesrecht Hessen

VIERTER TEIL – Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: HSOG
Gliederungs-Nr.: 310-63
gilt ab: 22.12.2004
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. I 2005 S. 14 vom 25.01.2005

§ 112 HSOG – Änderung von Rechtsvorschriften

(vollzogen)