§ 112 BetrVG, Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan
(1) 1Kommt zwischen Unternehmer und Betriebsrat ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung zustande, so ist dieser schriftlich niederzulegen und vom Unternehmer und Betriebsrat zu unterschreiben. 2Das Gleiche gilt für eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern in Folge der geplanten Betriebsänderung entstehen (Sozialplan). 3Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. 4§ 77 Abs. 3 ist auf den Sozialplan nicht anzuwenden.
(2) 1Kommt ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung oder eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so können der Unternehmer oder der Betriebsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen, der Vorstand kann die Aufgabe auf andere Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit übertragen. 2Erfolgt kein Vermittlungsersuchen oder bleibt der Vermittlungsversuch ergebnislos, so können der Unternehmer oder der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. 3Auf Ersuchen des Vorsitzenden der Einigungsstelle nimmt ein Mitglied des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit oder ein vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit benannter Bediensteter der Bundesagentur für Arbeit an der Verhandlung teil.
(3) 1Unternehmer und Betriebsrat sollen der Einigungsstelle Vorschläge zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten über den Interessenausgleich und den Sozialplan machen. 2Die Einigungsstelle hat eine Einigung der Parteien zu versuchen. 3Kommt eine Einigung zustande, so ist sie schriftlich niederzulegen und von den Parteien und vom Vorsitzenden zu unterschreiben.
(4) 1Kommt eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle über die Aufstellung eines Sozialplans. 2Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
(5) 1Die Einigungsstelle hat bei ihrer Entscheidung nach Absatz 4 sowohl die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen als auch auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung für das Unternehmen zu achten. 2Dabei hat die Einigungsstelle sich im Rahmen billigen Ermessens insbesondere von folgenden Grundsätzen leiten zu lassen:
- 1.Sie soll beim Ausgleich oder bei der Milderung wirtschaftlicher Nachteile, insbesondere durch Einkommensminderung, Wegfall von Sonderleistungen oder Verlust von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, Umzugskosten oder erhöhte Fahrtkosten, Leistungen vorsehen, die in der Regel den Gegebenheiten des Einzelfalles Rechnung tragen.
- 2.1Sie hat die Aussichten der betroffenen Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. 2Sie soll Arbeitnehmer von Leistungen ausschließen, die in einem zumutbaren Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder eines zum Konzern gehörenden Unternehmens weiterbeschäftigt werden können und die Weiterbeschäftigung ablehnen; die mögliche Weiterbeschäftigung an einem anderen Ort begründet für sich allein nicht die Unzumutbarkeit.
- 2a.Sie soll insbesondere die im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches vorgesehenen Förderungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit berücksichtigen.
- 3.Sie hat bei der Bemessung des Gesamtbetrages der Sozialplanleistungen darauf zu achten, dass der Fortbestand des Unternehmens oder die nach Durchführung der Betriebsänderung verbleibenden Arbeitsplätze nicht gefährdet werden.
Zu § 112: Geändert durch G vom 23. 12. 2003 (BGBl I S. 2848).
Zitierungen dieses Dokuments
Urteile
- BAG, 12.04.2011, 1 AZR 764/09 - Zulässigkeit einer nach Lebensalter abgestuften Abfindungsregelung in einem Sozialplan
- BAG, 16.02.2010, 3 AZR 216/09 - Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten im Hinblick auf unterschiedliche Steigerungssätze bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung -…
- BAG, 07.06.2011, 1 AZR 34/10 - Ausschluss von Arbeitnehmern von Sozialplanleistungen aufgrund der Nichtbeschäftigung wegen des Bezugs einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente und absehbarer…
- BAG, 12.04.2011, 1 AZR 743/09 - Vereinbarkeit der in einem Sozialplan zusätzlich zur Grundabfindung vorgesehenen Alterszuschläge nach Erreichen des 45. und des 50. Lebensjahres mit dem…
- BAG, 19.04.2012, 6 AZR 677/10 - Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD - Anspruchsbeschränkung bei einer Kündigung aus Krankheitsgründen
- BAG, 18.01.2012, 6 AZR 407/10 - Ausreichen eines Hinweises des Arbeitsgerichts auf den Inhalt des § 6 S. 1 KSchG zur Vermeidung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Hinblick auf…
- BAG, 22.09.2009, 1 AZR 316/08 - Berechnung der Sozialplanabfindung bei Teilzeitbeschäftigung
- BAG, 21.07.2009, 1 AZR 566/08 - Zulässigkeit der Höchstbegrenzung ("Kappungsgrenze") einer Sozialplanabfindung
- BAG, 15.03.2011, 1 ABR 97/09 - Begrenzung der Höhe der Sozialplanabfindung bei Bemessungsdurchgriff im Konzern
- BAG, 18.05.2010, 1 AZR 187/09 - Fehlende Regelungsbeschränkungen einer Betriebsvereinbarung über "Anreize zum Abschluss von Aufhebungsverträgen" nach Erstellung eines Sozialplans
- BAG, 08.12.2009, 1 AZR 801/08 - Anspruch auf und Höhe einer Sozialplanabfindung - Auslegung des Begriffs effektive Entlohnung - Zumutbarkeit eines durch den Arbeitgeber vermittelten neuen…
- BAG, 15.03.2011, 1 AZR 808/09 - Auslegung eines Sozialplans - Ankündigung des Endes einer Beschäftigungsmöglichkeiten - Unanwendbarkeit von § 130 Abs. 1 BGB - Eigenkündigung eines Arbeitnehmers
- BAG, 01.02.2011, 1 AZR 417/09 - Anspruch eines Arbeitnehmers nach Eigenkündigung auf Gleichbehandlung mit durch den Arbeitgeber gekündigten Arbeitnehmern bei der Sozialplanabfindung besteht nicht -…
- BAG, 14.12.2010, 1 AZR 279/09 - Einbeziehung aktuell Beschäftigter in einen Sozialplan und betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 10.06.2010, 2 AZR 420/09 - Betriebsbedingte Kündigung - Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste - Begriff der "berechtigte Interessen" i.S. von § 1 Abs. 3 Satz…
- BAG, 20.04.2010, 1 AZR 988/08 - Auslegung eines [Konzern-] Sozialplans - Annahme eines örtlich unzumutbaren Arbeitsangebots - Abhängigmachung der Abfindung von der Einhaltung eines bestimmten…
- BAG, 20.04.2010, 3 AZR 370/08 - Nichtberücksichtigung von Kindererziehungszeiten (Erziehungsurlaubszeiten) bei der betrieblichen Altersversorgung - Besitzstand aus der bisherigen VAP-Zusatzversorgung
- BAG, 08.12.2009, 1 ABR 66/08 - Fortführung der betrieblichen Vergütungsordnung durch Betriebserwerber nach Betriebsübergang
- BAG, 17.04.2012, 1 AZR 119/11 - Ansprüche des Arbeitnehmers aufgrund eines vorsorglich vereinbarten Sozialplans
- BAG, 12.05.2010, 2 AZR 551/08 - Schriftform bei Interessenausgleich - Erstreckung auf Namensliste - Rückverweisung auf Interessenausgleich
