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§ 109 DRiG - Befähigung zum Richteramt

Bibliographie

Titel
Deutsches Richtergesetz (DRiG)
Redaktionelle Abkürzung
DRiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
301-1

Wer am 1. Juli 2003 zum Richteramt befähigt ist, behält diese Befähigung.