§ 104 BBiG - Übertragung von ZuständigkeitenBibliographieTitelBerufsbildungsgesetz (BBiG)Amtliche AbkürzungBBiGNormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.806-22Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die nach diesem Gesetz den nach Landesrecht zuständigen Behörden übertragenen Zuständigkeiten nach den §§ 27, 30, 32, 33 und 70 auf zuständige Stellen zu übertragen.