§ 104 AufenthG, Übergangsregelungen
(1) 1Über vor dem 1. Januar 2005 gestellte Anträge auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung ist nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht zu entscheiden. 2§ 101 Abs. 1 gilt entsprechend.
(2) 1Bei Ausländern, die vor dem 1. Januar 2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis sind, ist es bei der Entscheidung über die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG hinsichtlich der sprachlichen Kenntnisse nur erforderlich, dass sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können. 2§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 8 findet keine Anwendung.
(3) Bei Ausländern, die sich vor dem 1. Januar 2005 rechtmäßig in Deutschland aufhalten, gilt hinsichtlich der vor diesem Zeitpunkt geborenen Kinder für den Nachzug § 20 des Ausländergesetzes in der zuletzt gültigen Fassung, es sei denn, das Aufenthaltsgesetz gewährt eine günstigere Rechtsstellung.
(4) 1Dem volljährigen ledigen Kind eines Ausländers, bei dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes unanfechtbar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes festgestellt wurde, wird in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Asylantragstellung des Ausländers minderjährig war und sich mindestens seit der Unanfechtbarkeit der Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes im Bundesgebiet aufhält und seine Integration zu erwarten ist. 2Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann versagt werden, wenn das Kind in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden ist.
(5) Ausländer, die zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2004 als Asylberechtigte anerkannt worden sind oder bei denen in diesem Zeitraum das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes festgestellt worden ist oder denen in diesem Zeitraum eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach § 1 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. Juli 1980 (BGBl. I S. 1057) oder in entsprechender Anwendung des vorgenannten Gesetzes erteilt worden ist, haben einen Anspruch auf die einmalige kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44 Abs. 1, wenn sie nicht vor dem 1. Januar 2005 mit der Teilnahme an einem Deutsch-Sprachlehrgang begonnen haben.
(6) 1§ 23 Abs. 2 in der bis zum 24. Mai 2007 geltenden Fassung findet in den Fällen weiter Anwendung, in denen die Anordnung der obersten Landesbehörde, die auf Grund der bis zum 24. Mai 2007 geltenden Fassung getroffen wurde, eine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei besonders gelagerten politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland vorsieht. 2§ 23 Abs. 2 Satz 5 und § 44 Abs. 1 Nr. 2 sind auf die betroffenen Ausländer und die Familienangehörigen, die mit ihnen ihren Wohnsitz in das Bundesgebiet verlegen, entsprechend anzuwenden.
(7) Eine Niederlassungserlaubnis kann auch Ehegatten, Lebenspartnern und minderjährigen ledigen Kindern eines Ausländers erteilt werden, die vor dem 1. Januar 2005 im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis nach § 31 Abs. 1 des Ausländergesetzes oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 2 des Ausländergesetzes waren, wenn die Voraussetzungen des § 26 Abs. 4 erfüllt sind und sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen, wonach eine Aufenthaltsbefugnis nach § 31 des Ausländergesetzes oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 2 des Ausländergesetzes erteilt werden durfte.
Zu § 104: Geändert durch G vom 22. 11. 2011 (BGBl I S. 2258).
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 30.03.2010, BVerwG 1 C 8.09 - Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses einfacher Verständigungsmöglichkeit in deutscher Sprache bei Nachzug des Ehegatten zu einem in Deutschland lebenden…
- BVerwG, 11.01.2011, BVerwG 1 C 22.09 - Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe als abtrennbarer eigenständiger Streitgegenstand gegenüber sonstigen Ansprüchen auf Erteilung einer…
- BVerwG, 16.11.2010, BVerwG 1 C 21.09 - Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers i.S.v. § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei Decken des eigenen Bedarfs mit seinem Erwerbseinkommen und…
- BVerwG, 16.08.2011, BVerwG 1 C 4.10 - Beurteilung der Sicherung des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Ausländers ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln nach Erteilung der…
- BVerfG, 16.12.2010, 2 BvL 16/09 - Vereinbarkeit von § 104a Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit dem GG - Hinreichende Darlegung der Konsequenz eines anderen Ergebnisses im Falle der…
- BVerwG, 30.03.2010, BVerwG 1 C 6.09 - Berechnung von Aufenthaltszeiten bzw. Fiktionszeiten i.R.d. Beantragung einer Niederlassungserlaubnis - Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus…
- BVerwG, 10.11.2009, BVerwG 1 C 24.08 - Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit sieben Jahren als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Rechtsfolgen einer Unterbrechung des…
- BVerwG, 13.09.2011, BVerwG 1 C 17.10 - Anrechnung der Zeitdauer der zwischenzeitlichen Duldung vor Abschluss des Asylverfahrens auf die für die Aufenthaltserlaubnis relevante Zeitspanne i.R. der…
- BVerwG, 19.04.2011, BVerwG 1 C 2.10 - Mit dem Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erledigt sich ein zuvor erteilter unbefristeter Aufenthaltstitel und lebt auch durch die Rücknahme der…
- BVerwG, 29.11.2012, BVerwG 10 C 4.12 - Regelung zur Handlungsfähigkeit und Prozessfähigkeit minderjähriger Ausländer über 16 Jahre in Verfahren nach dem AufenthG in Bezug auf Art. 1 und Art. 2 Abs. 1…
- BVerwG, 01.12.2009, BVerwG 1 C 32.08 - Anspruch eines sechzehnjährigen mazedonischen Kindes auf Erteilung von Visa zum Zweck des Familiennachzugs - Alleinige Personensorge eines rechtmäßig in…
- BVerwG, 29.11.2012, BVerwG 10 C 14.12 - Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf ein Visum zum Familiennachzug zu seinem in Deutschland lebenden Vater
- BVerwG, 29.11.2012, BVerwG 10 C 5.12 - Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Kindernachzugs bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts
