Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 104 ArbGG
Arbeitsgerichtsgesetz
Bundesrecht

VIERTER TEIL – Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten

Titel: Arbeitsgerichtsgesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: ArbGG
Gliederungs-Nr.: 320-1
Normtyp: Gesetz

§ 104 ArbGG – Verfahren vor dem Schiedsgericht

Das Verfahren vor dem Schiedsgericht regelt sich nach den §§ 105 bis 110 und dem Schiedsvertrag, im Übrigen nach dem freien Ermessen des Schiedsgerichts.