§ 102 BetrVG, Mitbestimmung bei Kündigungen
(1) 1Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
(2) 1Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. 2Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. 3Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. 4Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. 5§ 99 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Der Betriebsrat kann innerhalb der Frist des Absatzes 2 Satz 1 der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn
- 1.der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat,
- 2.die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 verstößt,
- 3.der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann,
- 4.die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist oder
- 5.eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat.
(4) Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der Betriebsrat nach Absatz 3 der Kündigung widersprochen hat, so hat er dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten.
(5) 1Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, so muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen. 2Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Gericht ihn durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach Satz 1 entbinden, wenn
- 1.die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder
- 2.die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers führen würde oder
- 3.der Widerspruch des Betriebsrats offensichtlich unbegründet war.
(6) Arbeitgeber und Betriebsrat können vereinbaren, dass Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Nichterteilung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet.
(7) Die Vorschriften über die Beteiligung des Betriebsrats nach dem Kündigungsschutzgesetz bleiben unberührt.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 27.01.2011, 2 AZR 825/09 - Frist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt mit ausreichender Kenntnis von einer verdachtsverstärkenden Tatsache (Erhebung öffentlicher Klage) bei bereits zuvor erfolgter…
- BAG, 28.04.2011, 8 AZR 515/10 - Kündigung des Arbeitnehmers wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten ohne Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements - Benachteiligungsverbot bei…
- BAG, 10.06.2010, 2 AZR 541/09 - Fristloste Kündigung wegen Aneignung von Flaschenpfand in Höhe von 1,30 EUR ohne Abmahnung - Kaisers Tengelmann AG - Fall Emmely
- BAG, 23.06.2009, 2 AZR 532/08 - Verhaltensbedingte Kündigung bei Vortäuschung einer Krankheit - Mitbestimmung des Personalrats - Anforderungen an die Zustimmungsverweigerung des Personalrats
- BAG, 07.07.2011, 6 AZR 248/10 - Berechtigung des Stellvertreters des Betriebsrats zur Entgegennahme des Anhörungsschreibens zur Kündigung mangels Aushändigungsmöglichkeit an den…
- BAG, 24.02.2011, 2 AZR 636/09 - Weigerung der Erbringung einer arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung aus Glaubensgründen als Rechtfertigungsgrund für eine ordentliche Kündigung - Rücksichtspflicht…
- BAG, 12.08.2010, 2 AZR 945/08 - Umfang der Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat bei Änderungskündigung - Soziale Rechtfertigung der mit Änderung des Arbeitsorts verbundenen Änderungskündigung
- BAG, 18.01.2012, 6 AZR 407/10 - Ausreichen eines Hinweises des Arbeitsgerichts auf den Inhalt des § 6 S. 1 KSchG zur Vermeidung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Hinblick auf…
- BAG, 13.12.2011, 1 ABR 2/10 - Mitbestimmung eines Betriebsrates eines abgebenden Betriebs bei einer arbeitskampfbedingten Versetzung arbeitswilliger Arbeitnehmer in einen bestreikten Betrieb eines…
- BAG, 09.06.2011, 6 AZR 132/10 - Beteiligung des beim öffentlichen Arbeitgeber errichteten Personalrats bei Kündigung eines der in der Rechtsform einer GmbH gebildeten Arbeitsgemeinschaft zur…
- BAG, 24.03.2011, 2 AZR 790/09 - Wirksamkeit einer ordentlichen, auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers liegenden "Störquelle" beruhenden Kündigung
- BAG, 13.04.2010, 9 AZR 36/09 - Inhaltskontrolle einer Versetzungsklausel
- BAG, 05.11.2009, 2 AZR 676/08 - Interessenausgleich mit Namensliste - Sozialauswahl und Altersdiskriminierung
- BAG, 21.06.2012, 2 AZR 153/11 - Außerordentliche Kündigung wegen eines Eigentumsdelikts (Entwendung von Zigarettenpackungen) - Verwertbarkeit eines von einer verdeckten Videoüberwachung öffentlich…
- BAG, 24.03.2011, 2 AZR 282/10 - Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung wegen Speicherung unternehmensbezogener Dateien auf einer privaten Festplatte und ohne…
- BAG, 09.09.2010, 2 AZR 936/08 - Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Mittelung der Gesichtspunkte für die Sozialauswahl - Sonderkündigungsschutz des Arbeitnehmers - Soziale Rechtfertigung der…
- BAG, 12.08.2009, 7 ABR 15/08 - Dateien und E-Mails als Unterlagen des Betriebsrats i.S.d. § 34 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Einsichtsrecht für jedes Betriebsratsmitglied
- BAG, 23.06.2009, 2 AZR 283/08 - Abmahnung als Voraussetzung für eine Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung - Warnfunktion einer Abmahnung
- BAG, 19.07.2012, 2 AZR 25/11 - Erfordernis einer Änderungskündigung bei Änderung der Arbeitszeiten
- BAG, 28.06.2012, 6 AZR 682/10 - Berücksichtigung von Unterhaltspflichten gegenüber Kindern bei der einem Interessenausgleich mit Namensliste nach § 125 InsO zugrunde liegenden Sozialauswahl -…
