Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Offizialdelikte

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Offizialdelikte sind von Amts wegen, d.h. auch ohne Strafantrag zu verfolgen. Hierunter fallen alle Verbrechen und die meisten Vergehen. Gegenstück sind die Antragsdelikte

 Siehe auch 

Antragsdelikte