Offizialdelikte
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Offizialdelikte sind von Amts wegen, d.h. auch ohne Strafantrag zu verfolgen. Hierunter fallen alle Verbrechen und die meisten Vergehen. Gegenstück sind die Antragsdelikte
Siehe auch
Gesetzlich nicht geregelt.
Offizialdelikte sind von Amts wegen, d.h. auch ohne Strafantrag zu verfolgen. Hierunter fallen alle Verbrechen und die meisten Vergehen. Gegenstück sind die Antragsdelikte