Rechtswörterbuch

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Naturalrestitution

 Normen 

§ 249 S. 1 BGB

 Information 

Grundmodell des Schadensersatzes.

Als Naturalrestitution wird die grundsätzliche Pflicht des Schädigers bezeichnet, den Zustand wiederherzustellen, der ohne Eintritt des Schadensfalles bestehen würde. Es besteht eine Pflicht zur Wiederherstellung eines wirtschaftlich gleichwertigen Zustandes. Rechtsgrundlage der Naturalrestitution ist § 249 S. 1 BGB.

Gemäß § 249 S. 2 BGB hat der Geschädigte jedoch eine Ersetzungsbefugnis: Er kann anstelle der Naturalrestitution den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen, wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes noch möglich ist.

Bei der Zerstörung oder dem Verlust einer vertretbaren Sache (§ 91 BGB, z.B. neue Kfz, Wein, Möbel aus der Massenproduktion) besteht die Naturalrestitution in der Leistung gleichartiger Sachen. Der Schadensersatz für unvertretbare Sachen ist i.d.R. als Geldersatz nach § 251 BGB zu leisten.

Ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (= die Naturalrestitution) nicht mehr möglich, so richtet sich der Schadensersatzanspruch nach § 251 BGB und ist als Geldersatz zu leisten.

Im Fall der Verletzung eines Tieres bestimmt § 251 Abs. 2 S. 2 BGB angesichts der herausgehobenen Anerkennung des Tierschutzes durch die Rechtsordnung, dass die aus der Heilbehandlung des Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen. Immer bedarf es einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Umstände des konkreten Einzelfalls. Nach Auffassung des Gesetzgebers kommt es für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze auf das Maß des Verschuldens des Schädigers, das individuelle Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem verletzten Tier sowie darauf an, ob die aufgewendeten Heilbehandlungskosten aus tiermedizinischer Sicht vertretbar gewesen sind. Diese Aufzählung schließt weitere dem Normziel dienende Kriterien im Einzelfall nicht aus (BGH 27.10.2015 - VI ZR 23/15).

 Siehe auch 

Auftrag - Schadensersatzpflicht

Culpa in contrahendo

Dienstvertrag - Schadensersatzpflicht

Haftungsbeschränkungen

Kaufvertrag - Schadensersatzpflicht

Mangelfolgeschaden

Miete - Schadensersatzpflicht des Vermieters

Nichterfüllungsschaden

Schadensersatz

Schadensersatzpflicht im Schuldrecht

Schenkung - Schadensersatzpflicht

Verkehrsunfall - Kfz-Schaden

Werkvertrag - Gewährleistung und Schadensersatz