Rechtswörterbuch

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Nationales Waffenregister

 Normen 

WaffRG

 Information 

Gemäß der EU-Richtlinie 2008/51 hatten die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass bis spätestens 31. Dezember 2014 ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister eingeführt wurde, in dem jede unter die Richtlinie fallende Waffe registriert ist und das den zuständigen Behörden den Zugang zu den gespeicherten Daten gewährleistet.

Rechtsgrundlage ist seit dem 01.09.2020 das "Gesetz über das Nationale Waffenregister (WaffRG)". Das Nationale-Waffenregister-Gesetz (NWRG) ist zu diesem Zeitpunkt außer Kraft getreten.

Mit dem Nationalen Waffenregister wurden die Voraussetzungen geschaffen, um die in derzeit rund 570 Waffenbehörden erfassten Informationen aufzubereiten und in ein abgestimmtes IT-System zu überführen. Den berechtigten Behörden soll ermöglicht werden, bedarfsgerecht auf erforderliche Daten des Nationalen Waffenregisters zugreifen zu können:

Das Nationale Waffenregister dient der Speicherung und Übermittlung von Daten, die erforderlich sind, um erlaubnispflichtige Schusswaffen sowie waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote Personen zuordnen zu können. Dieser Zweck ist Ausgangspunkt allen Handelns im Zusammenhang mit dem Nationalen Waffenregister.

In der Praxis häufig vorkommende Vorgänge wie der Umzug einer Person oder das dauerhafte Überlassen einer Waffe werden durch das Register für die beteiligten Behörden in ihrer Abwicklung erleichtert.

Das Nationale Waffenregister wird beim Bundesverwaltungsamt geführt.

 Siehe auch 

Bewaffnung der Polizei

Finaler Rettungsschuss

Jagd

Jagdschein

Notwehr

Schusswaffengebrauch

Waffen - Aufbewahrung

Waffenerwerb

Waffen - Zuverlässigkeit

Waffenrecht