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Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: NEhelG
Gliederungs-Nr.: 404-18
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder

Vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1243)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 615)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs1
Eherechtliche Bestimmungen2
Änderung der Höfeordnung3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes4
Änderung der Zivilprozessordnung5
Änderung der Konkursordnung6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit7
Änderung des Personenstandsgesetzes8
Änderung des Gerichtskostengesetzes9
Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte10
Änderung der Kostenordnung11
Übergangs- und Schlussvorschriften12