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Minderjährigenhaftungsbeschränkung

 Normen 

§ 1629a BGB

 Information 

Haftungsbeschränkung von Minderjährigen bei Eintritt ihrer Volljährigkeit.

Gemäß § 1629a BGB haftet ein volljährig werdendes Kind für bestimmte, während seiner Minderjährigkeit begründete Verbindlichkeiten nur mit seinem bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenem Vermögen.

Von der Haftungsbeschränkung werden erfasst:

  • Verbindlichkeiten, die die Eltern oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht mit Wirkung für das Kind aufgenommen haben.

  • Verbindlichkeiten, die während der Minderjährigkeit aufgrund eines Erwerbs von Todes wegen entstanden sind.

Nicht erfasst werden:

  • Verbindlichkeiten aus dem selbstständigen Betrieb eines genehmigten Erwerbsgeschäftes des Kindes.

  • Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften für persönliche Bedürfnisse (z.B. Führerscheinunterricht).

War der Minderjährige Mitglied einer Erbengemeinschaft oder einer Gesellschaft, so greift zugunsten dieser Gläubiger eine gesetzliche Vermutung: Kündigt der Minderjährige nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Eintritt der Volljährigkeit die Gesellschaft oder verlangt er die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, so gilt die Verbindlichkeit als nach dem Eintritt der Volljährigkeit entstanden.

Die Minderjährigenhaftungsbeschränkung ist auch im Rahmen der Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II entsprechend anwendbar, und zwar bereits im Erstattungs- und nicht erst im Vollstreckungsverfahren (BSG 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R).

 Siehe auch 

Aufsichtspflichtverletzung

Erbengemeinschaft - ungeteilt

Ergänzungspflegschaft

Geschäftsfähigkeit

Haftung von Kindern

Sorgerecht

OLG Koblenz 27.05.2015 - 2 U 894/14 (Einrede der beschränkten Minderjährigenhaftung gegenüber einem Kostenfestsetzungsbeschluss)

Behnke: Das neue Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 1998, 3078

Behnke: Minderjährige als Gesellschafter; Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht - NZG 1999, 244

Derleder/Thielbar: Handys; Klingeltöne und Minderjährigenschutz; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2006, 3233

Eckebrecht: Praktische Folgen des Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetzes; Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR 1999, 1248

Glöckner: Die Haftung des Minderjährigen. Von § 1629 a BGB zu einer Gesamtregelung der Minderjährigenhaftung, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ 2000, 1397

Haertlein: Das Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz und seine Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht; Juristische Arbeitsblätter - JA 2000, 982

Latzel/Zöllner: Anfängliche kostenlose Verträge mit Minderjährigen; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2019, 1031

Löwisch: Beschränkung der Minderjährigenhaftung und gegenseitiger Vertrag; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 1999, 1002

Ludyga: Die Beschränkung der Minderjährigenhaftung. Zur analogen Anwendbarkeit von § 1629a BGB auf deliktische Ansprüche; Familie - Partnerschaft - Recht - FPR 2006, 460