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Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: MBG Schl.-H.
Gliederungs-Nr.: 2035-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte
(Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2035-3

Vom 11. Dezember 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 577)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1003)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 62 und Artikel 64 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschriften 
  
Bildung von Personalräten und Grundsätze der Zusammenarbeit1
Gegenstand und Ziele der Zusammenarbeit2
Beschäftigte3
Beamtinnen und Beamte4
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer5
(weggefallen)6
Gruppe7
Dienststellen8
Schutz der mitbestimmungsrechtlichen Tätigkeit8a
Schweigepflicht9
  
Abschnitt II 
Personalrat 
  
Unterabschnitt 1 
Wahl und Zusammensetzung 
  
Wahl von Personalräten10
Wahlrecht11
Wählbarkeit12
Anzahl der Mitglieder des Personalrates13
Vertretung der Gruppen14
Wahlverfahren15
Schutz der Wahlhandlung16
Kosten der Wahl17
Wahlanfechtung18
  
Unterabschnitt 2 
Amtszeit 
  
Regelmäßige Amtszeit19
Neuwahl aus besonderen Gründen20
Ausschluss und Auflösung21
Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft22
Ersatzmitglieder23
  
Unterabschnitt 3 
Geschäftsführung 
  
Vorstand24
Einberufung und Leitung von Sitzungen25
Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen26
Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit27
Beratung und Abstimmung28
Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen29
Teilnahme von Sachverständigen, Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften30
Teilnahme weiterer Personen31
Geschäftsordnung und Sitzungsniederschrift32
Sprechstunden33
Kosten34
Beiträge35
  
Unterabschnitt 4 
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder 
  
Freistellung36
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen37
Kündigung, Versetzung und Abordnung38
  
Abschnitt III 
Personalversammlung 
  
Allgemeines39
Einberufung, Tätigkeitsbericht40
Zeitpunkt41
Aufgaben42
Teilnahme weiterer Personen43
  
Abschnitt IV 
Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene 
  
Stufenvertretungen44
Gesamtpersonalrat45
Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene46
  
Abschnitt V 
Mitbestimmung des Personalrates 
  
Unterabschnitt 1 
Allgemeines 
  
Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat47
Sachliche Amtsführung48
Unterrichtung des Personalrates49
Arbeitsschutz und Unfallverhütung50
  
Unterabschnitt 2 
Mitbestimmung 
  
Umfang der Mitbestimmung51
Mitbestimmungsverfahren52
Bildung der Einigungsstelle, Kosten53
Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle54
Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle55
Initiativrecht des Personalrates56
Dienstvereinbarungen57
Durchführung von Entscheidungen58
  
Unterabschnitt 3 
Allgemeine Regelungen auf Landesebene 
  
Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften59
  
Unterabschnitt 4 
Zuständigkeiten der Personalräte 
  
Personalräte und Stufenvertretungen60
Gesamtpersonalrat61
  
Abschnitt VI 
Jugend- und Ausbildungsvertretung 
  
Errichtung62
Wahlberechtigung und Wählbarkeit63
Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung64
Wahlverfahren65
Befugnisse und Tätigkeit66
Jugendversammlung67
Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen68
  
Abschnitt VII 
Vertretung der Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendarrat) 
  
Errichtung69
Wahlrecht und Wählbarkeit70
Anzahl der Mitglieder des Referendarrates71
Wahlverfahren72
Geschäftsführung und Rechtsstellung73
Referendarversammlung74
  
Abschnitt VIII 
Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals 
  
Nichtständige Beschäftigte75
Krankenpflegepersonal76
  
Abschnitt IX 
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlusssachen 
  
Unterabschnitt 1 
Besondere Vorschriften für die Hochschulen 
  
Hochschulen77
  
Unterabschnitt 2 
Schulen, Institut für Qualitätsentwicklung und Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB) 
  
Bildung der Personalräte78
Stufenvertretungen bei den unteren Schulaufsichtsbehörden und dem Schleswig-Holsteinischen Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB)79
Hauptpersonalräte beim für Bildung zuständigen Ministerium80
Sondervorschriften für Personalräte und Stufenvertretung81
  
Unterabschnitt 3 
Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlusssachen 
  
Theater und Orchester82
Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände83
Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts84
Behandlung von Verschlusssachen85
  
Abschnitt X 
Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden 
  
Schwerbehindertenvertretung86
Vertrauensmann der Zivildienstleistenden87
  
Abschnitt XI 
Gerichtliche Entscheidungen 
  
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte88
Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten89
  
Abschnitt XII 
Schlussvorschriften 
  
Unzulässigkeit von Vereinbarungen90
Wahlordnung91
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte92
Änderung des Landesrichtergesetzes93
Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz94
Übergangspersonalräte bei der Neubildung von Dienststellen im Rahmen von Umstrukturierungen 94a
Erstmalige Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht95
Übergangsregelung für Freistellungen96
In-Kraft-Treten97
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.