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Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: LPartG
Gliederungs-Nr.: 400-15
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
(Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

Vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 Absatz 6 des Gesetzes vom 31. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1966)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Begründung der Lebenspartnerschaft 
  
Lebenspartnerschaft1
  
Abschnitt 2 
Wirkungen der Lebenspartnerschaft 
  
Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft2
Lebenspartnerschaftsname3
Umfang der Sorgfaltspflicht4
Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt5
Güterstand6
Lebenspartnerschaftsvertrag7
Sonstige vermögensrechtliche Wirkungen8
Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners9
Erbrecht10
Sonstige Wirkungen der Lebenspartnerschaft11
  
Abschnitt 3 
Getrenntleben der Lebenspartner 
  
Unterhalt bei Getrenntleben12
Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben13
Wohnungszuweisung bei Getrenntleben14
  
Abschnitt 4 
Aufhebung der Lebenspartnerschaft 
  
Aufhebung der Lebenspartnerschaft15
Nachpartnerschaftlicher Unterhalt16
Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft17
(weggefallen)18
(weggefallen)19
Versorgungsausgleich20
  
Abschnitt 5 
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe 
  
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe20a
  
Abschnitt 6 
Übergangsvorschriften 
  
Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften21
Abgabe von Vorgängen22
  
Abschnitt 7 
Länderöffnungsklausel 
  
Abweichende landesrechtliche Zuständigkeiten23
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266)