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Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landesfischereigesetz - LFischG M-V)

Bibliographie

Titel
Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V)
Amtliche Abkürzung
LFischG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
793-3

In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 2025 (GVOBl. M-V S. 10) (1)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen1
Fischereibefugnis2
Zweiter Abschnitt
Fischereirecht
Inhalt des Fischereirechts3
Fischereirecht und Fischereiausübungsrecht4
Fischereipacht5
Fischereierlaubnis6
Dritter Abschnitt
Fischereischein und Fischereiabgabe
Rechtsvorschriften zum Fischereischein, Verordnungsermächtigung7
Fischereischeinprüfung, Verordnungsermächtigung8
Fischereiabgabe9
Verfahren zum Fischereischein und zur Fischereiabgabe, Verordnungsermächtigung10
Vierter Abschnitt
Fischereiausübung
Verwendung und Mitführen von Fanggeräten11
Verbote, Verordnungsermächtigung12
Fischerei in Nationalparken und Naturschutzgebieten, Verordnungsermächtigung13
Kennzeichnung und Registrierung14
Fischereibezirke, Verordnungsermächtigung15
Betretungsrecht und Zugang zu den Gewässern16
Fischerei auf überfluteten Grundstücken17
Fünfter Abschnitt
Schutz der Fischbestände und der Fischerei
Schonbezirke, Verordnungsermächtigung18
Schadensverhütende Maßnahmen bei Anlagen19
Fischwechsel und Fischwege20
Ablassen von Gewässern21
Rechtsvorschriften zum Schutz und zur Entwicklung der Fischbestände und der Fischerei, Verordnungsermächtigung22
Sechster Abschnitt
Fischereiverwaltung
Fischereibehörden23
Fischereiaufsicht24
Aufgaben und Berechtigungen der Kontrollbefugten der Fischereiaufsicht, Verordnungsermächtigung25
Siebter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten26
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten27
Anlage
zu § 1 Abs. 2Anlage

Bekanntmachung der Neufassung des Landesfischereigesetzes*

Vom 6. Januar 2025

Aufgrund des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes vom 7. August 2024 (GVOBl. M-V S. 518) wird nachstehend der Wortlaut des Landesfischereigesetzes in der seit dem 28. August 2024 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt

  1. 1.

    das am 5. Mai 2005 in Kraft getretene Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V) vom 13. April 2005 (GVOBl. M-V S. 153),

  2. 2.

    den am 29. Juli 2010 in Kraft getretenen Artikel 15 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 383, 395),

  3. 3.

    den am 18. Mai 2013 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2013 (GVOBl. M-V S. 299),

  4. 4.

    den am 29. Juni 2013 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2013 (GVOBl. M-V S. 404),

  5. 5.

    das teils am 28. August 2024, teils am 1. Januar 2025 in Kraft getretene eingangs genannte Gesetz.

Ersetzt Gesetz vom 13. April 2005; GS Meckl.-Vorp. Gl.Nr. 793 - 3