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Kommanditgesellschaft auf Aktien

Autor:
 Normen 

§§ 278 – 290 AktG

 Information 

Kapitalgesellschaftsform.

Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt; die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt, ohne persönlich zu haften.

Sie enthält Elemente der Kommanditgesellschaft und der Aktiengesellschaft, ist eine juristische Person und Handelsgesellschaft.

Ihre Organe sind der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft werden durch den/die persönlich haftenden Gesellschafter wahrgenommen.

Nach der Rechtsprechung kann auch eine juristische Person persönlich haftender Gesellschafter (Komplementärin) einer KGaA werden.

 Siehe auch 

Aktiengesellschaft

GmbH & Co. KG

Kommanditgesellschaft

Kusterer: Besteuerung des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft auf Aktien; Deutsches Steuerrecht – DStR 2023, 183

Mehrbrey: Handbuch Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten; 4. Auflage 2024

Von Rechenberg/Ludwig: Kölner Handbuch Handels- und Gesellschaftsrecht; 5. Auflage 2025

Schwerdtfeger: Gesellschaftsrecht. Kommentar; 4. Auflage 2024