Körperliche Unversehrtheit
Normen
Information
Bedeutet Gesundheit im biologisch-physischen Sinn, aber auch im geistig-seelischen Bereich. Sie ist durch Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG grundrechtlich geschützt.
Die Rechtsgüter Körper und Gesundheit werden durch die §§ 223 ff. StGB strafrechtlich geschützt.
Siehe auch
Körperverletzung mit Todesfolge
Körperverletzung - gefährliche
Verstümmelung weiblicher Genitalien
BVerfG 12.10.2011 - 2 BvR 633/11 (Medizinische Zwangsbehandlungen)
Bockemühl: Handbuch des Fachanwalts Strafrecht; 6. Auflage 2014
Lingens: Haartracht und körperliche Unversehrtheit; Neue Zeitschrift für Wehrrecht - NZWehrr 2008, 120