Rechtswörterbuch

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Jugendgefährdende Medien

 Normen 

§§ 17 - 25 JuSchG

BT-Drs. 19/24909 (zu den am 01.05.2021 in Kraft getretenen Reformen)

 Information 

1. Kinder- und Jugendmedienschutz

Grundlage der Prüfung von Medien auf ihre Jugendgefährdung sind die §§ 17 - 25 Jugendschutzgesetz.

Für die Gewährleistung eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes und zur Umsetzung der Maßgaben des Koalitionsvertrages der 19. Legislaturperiode wurde das JuSchG zum 01.05.2021 reformiert.

Medien im Sinne des JuSchG sind Trägermedien und Telemedien (§ 1 Abs. 1a JuSchG). Durch den neu eingefügten § 10a JuSchG wird eine Schutzzielbestimmung für den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz in das Gesetz aufgenommen. Schutzziele sind danach:

  • Der Schutz vor entwicklungsbeeinträchtienden Medien:

    Dazu gehört auch die in § 14 JuSchG geregelte Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen.

  • Der Schutz vor jugendgefährdenden Medien:

    Medien sind gemäß § 18 JuSchG jugendgefährdend, wenn sie

    • die Entwicklung

    • die Erziehung

    von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsähigen Persönlichkeit gefährden.

    Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird.

  • Der Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen bei der Mediennutzung.

  • Die Förderung von Orientierung für Kinder, Jugendliche, personensorgeberechtigte Personen sowie pädagogische Fachkräfte bei der Mediennutzung und Medienerziehung.

2. Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wurde zum 01.05.2021 gemäß § 17 JuSchG in die "Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz" umbenannt.

 Siehe auch 

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

BGH 12.07.2007 - I ZR 18/04 (Jugendgefährdende Medien bei Ebay)

Köhne: Jugendmedienschutz durch Alterskontrollen im Internet; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2005, 794