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Internationaler Währungsfond

 Normen 

Gesetzlich nicht im deutschen Recht geregelt.

 Information 

Der Internationale Währungsfonds IWF (engl. Bezeichnung: International Monetary Fund, IMF) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington. Die Einrichtung des Fonds wurde im Bretton-Woods-Abkommen beschlossen und der Fond am 27. Dezember 1945 gegründet. Er hat derzeit 182 Mitglieder.

Aufgaben des Währungsfonds sind u.a.:

  • Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik.

  • Die Erleichterung des gleichmäßigen Wachstums des Welthandels.

  • Die Förderung der Stabilität der Wechselkurse.

  • Die Gewährung einer Finanzhilfe für Mitgliedsstaaten im Falle von Zahlungsbilanzschwierigkeiten.

  • Mitwirkung bei der Errichtung eines multilateralen Zahlungssystems.

  • Die Verringerung der Dauer und des Ausmaßes der Ungleichgewichte der internationalen Zahlungsbilanzen der Mitgliedsländer.

Der IWF wird aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten finanziert. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach einer der Volkswirtschaft des Landes entsprechenden Quote.

Geschäftsführende Direktorin ist seit Juli 2011 die Französin Christine Lagarde.

 Siehe auch 

Bundesbank

Euro

Europäische Zentralbank

Kapitalmarkt