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Intensivpädagogik

 Normen 

§ 35 SGB VIII

 Information 

Form der Erziehungshilfe.

Zielgruppen der Intensivpädagogik sind Kinder und Jugendliche mit extremen Verhaltensauffälligkeiten, bei denen die herkömmlichen sozialpädagogischen Methoden nicht anwendbar bzw. nicht erfolgreich sind.

Aufgabe der Intensivpädagogik ist es, auch diesen Kindern und Jugendlichen, bei denen die herkömmlichen Methoden der Sozialpädagogik nicht erfolgreich sind, eine Hilfestellung zur besseren Lebensbewältigung zu geben u.a. mit dem Ziel der Stabilisierung der Vertrauensentwicklung in bestehenden Beziehungen zu erwachsenen Bezugspersonen, der Zunahme des sozialverträglichen Verhaltens oder der Legalbewährung.

Methoden der Intensivpädagogik sind z.B. in der Form des Crossroads die ritualisierte Naturerfahrung des Kindes/Jugendlichen mit dem Ziel der Orientierung am Lebensort und des bestehenden sozialen Verbundes.

Daneben sind die Durchführung von Erlebniswochenenden zur Steigerung des Selbstwertgefühls, der realistischen Selbsteinschätzung und des Erkennens eigener Stärken Methoden der Intensivpädagogik, z.B. in der Form von Radtouren, Kanufahrten, Höhlenwanderungen, Campingwochenenden Methoden der Intensivpädagogik.

Gemäß § 27 Abs. 2 SGB VIII sind die verschiedenen Formen der Erziehungshilfen im Inland zu erbringen. Sie dürfen nur dann im Ausland erbracht werden, wenn dies nach der Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfeziels im Einzelfall erforderlich ist. In der Vergangenheit waren insbesondere Maßnahmen der Intensivpädagogik im Ausland erbracht worden.

Die Durchführung der Intensivpädagogik erfordert eine auf das Studium der Sozialpädagogik / Sozialarbeit aufbauende Spezialausbildung, die jedoch derzeit noch keinen einheitlichen Mindestrahmen hat.

Die Dauer einer Spezialausbildung in einem intensivpädagogischen Konzept ist aufgrund einer fehlenden Zertifizierung der Anbieter nicht festgelegt. Die verschiedenen Angebote unterscheiden sich zum Teil erheblich in ihren Anforderungen (Einsehbar u.a. bei www.visions-suche.de).

Dies wirkt sich auch auf die Eingruppierung des Stelleninhabers bei Arbeitsverhältnissen des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes aus:

In einigen Tarifverträgen erfordert die entsprechende Entgeltgruppe, dass die Spezialausbildung eine Mindeststundenzahl von 300 Stunden theoretischen Unterricht erfüllt. Aufgrund der fehlenden Vorgabe für den Bereich der Intensivpädagogik können die die Intensivpädagogik ausübenden Stelleninhaber die tariflichen Anforderungen nicht erfüllen und sind in einer niedrigeren Entgeltgruppe einzugruppieren.

 Siehe auch 

Erziehungshilfen

Hilfeplan

Kinderschutz

Kindeswohl

Kindeswohl - Gefährdung

Sorgerecht

Sozialpädagogische Familienhilfe

Schellhorn/Fischer/Mann: SGB VIII/KJHG; Kommentar; 5. Auflage 2016