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Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: IntV
Gliederungs-Nr.: 26-12-4
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler
(Integrationskursverordnung - IntV)

Vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3370)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 16)

Es verordnen

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Durchführung der Integrationskurse1
Anwendungsbereich der Verordnung2
Ziel des Integrationskurses3
  
Abschnitt 2 
Rahmenbedingungen für die Teilnahme, Datenverarbeitung und Kursgebühren 
  
Teilnahmeberechtigung4
Fahrtkostenerstattung, Kinderbetreuung4a
Zulassung zum Integrationskurs5
Bestätigung der Teilnahmeberechtigung6
Anmeldung zum Integrationskurs7
Datenverarbeitung8
Kostenbeitrag9
  
Abschnitt 3 
Struktur, Dauer und Inhalt des Integrationskurses 
  
Grundstruktur des Integrationskurses10
Grundstruktur des Sprachkurses11
Grundstruktur des Orientierungskurses12
Integrationskurse für spezielle Zielgruppen, Intensivkurs13
Organisation der Integrationskurse, Ordnungsmäßigkeit der Teilnahme14
Lehrkräfte und Prüfer15
Widerruf und Erlöschen der Zulassung als Lehrkraft15a
Zulassung der Lehr- und Lernmittel16
Abschlusstest, Zertifikat Integrationskurs17
  
Abschnitt 4 
Kursträger, Prüfstellen, Bewertungskommission 
  
Kursträger18
Anforderungen an den Zulassungsantrag19
Prüfung und Entscheidung des Bundesamtes20
Zulassung von Prüfungsstellen20a
Widerruf und Erlöschen der Zulassung20b
Bewertungskommission21
  
Abschnitt 5 
Übergangsregelung 
  
Übergangsregelungen22