Rechtswörterbuch

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Handelsbrauch

 Normen 

§ 346 HGB

Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelstages:
Feststellung von Handelsbräuchen

Internationale Handelskammer:
Internationale Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln (Incoterms).

 Information 

1. Allgemein

Gemäß § 346 HGB ist bei Handelsgeschäften auf die geltenden Gewohnheiten und Bräuche Rücksicht zu nehmen.

Beispiele:

Handelsbräuche stehen auf der Stufe einer Rechtsnorm (sie verdrängen dispositives Recht), sind aber nicht starr kodifiziert, sondern veränderbar und können auch erlöschen. Insofern müssen sie im Streitfall gegebenenfalls bewiesen bzw. festgestellt werden - eine Aufgabe, die den Industrie- und Handelskammern obliegt.

Im Handelsrecht sind die anzuwendenden Rechtsgrundlagen in folgender Reihenfolge zu prüfen:

  1. a)

    Zunächst gelten die Rechtsnormen, die nicht abänderbar sind.

  2. b)

    Anschließend gelten die ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarungen der Vertragsparteien, auch wenn sie den Gegenstand eines Handelsbrauchs betreffen.

  3. c)

    Haben die Parteien über einen Bereich, in dem ein Handelsbrauch besteht, keine Vereinbarung getroffen, so gilt der jeweilige Handelsbrauch, auch wenn die Vertragsparteien oder eine Partei von ihm keine Kenntnis hatte oder die Rechtsfolge nicht gewollt war.

Ein Handelsbrauch entsteht durch tatsächliche Ausübung über einen gewissen Zeitraum. Einige Handelsbräuche bestehen allgemein im Bereich des Handelsrechts, andere gelten nur für bestimmte Branchen oder örtliche Gebiete.

2. Beweisführung

Feststellung eines Handelsbrauchs ist Tatfrage. Die Behauptungs- und Beweislast für einen solchen Brauch liegt beim Kläger, wobei die Beweisführung mit allgemeinen Beweismitteln geschieht, insbesondere durch Sachverständigengutachten zumeist von den Industrie- und Handelskammern (BGH 16.12.2008 - VI ZR 48/08).

3. Incoterms

Incoterms (International Commercial Terms) sind internationale Handelsklauseln zur Regelung von Vertrags- und Lieferbedingungen im Außenhandel. Sie sind von der Internationalen Handelskammer erlassen worden und werden den laufenden Entwicklungen angepasst. Sie sind keine Handelsbräuche, ihr Inhalt ist aber von Handelsbräuchen abgeleitet. Incoterms sind nur wirksam, wenn die Parteien ihre Geltung ausdrücklich vereinbaren. Nur in Streitfällen kommt ihnen die Wirkung eines Handelsbrauchs zu.

Die Incoterms wurden vollständig überarbeitet. Die überarbeitete Fassung (Incoterms® 2020) ist am 01.01.2020 in Kraft getreten und hat die Vorgängerversion abgelöst. Die aktualisierte Fassung wurde an die neuen, globalen Handelspraktiken angepasst. Zu näheren Informationen siehe die Webseite "https://www.incoterms2020.de/".

Die Neufassung kann bei der Internationalen Handelskammer bestellt werden.

 Siehe auch 

Firma

Gutgläubiger Erwerb - Handelsrecht

Handelsgeschäft

Handelsregister

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Kammer für Handelssachen

Kaufmann

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Prokura