Rechtswörterbuch

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Gütertrennung

 Normen 

§ 1414 BGB

 Information 

Ehelicher Güterstand.

Kennzeichnend für die Gütertrennung ist, dass die Vermögen von Frau und Mann sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung getrennt bleiben, es findet kein Vermögensausgleich statt.

Die Vereinbarung einer Gütertrennung muss in einem Ehevertrag notariell beurkundet werden.

Jeder Ehegatte ist hinsichtlich seines Vermögens unbeschränkt verfügungsbefugt. Ein eventuell bestehender Unterhaltsanspruch wird durch eine Gütertrennung nicht berührt.

Den Eheleuten bleibt es aber unbenommen, gemeinsames Eigentum als Miteigentümer anzuschaffen.

Aber auch trotz der Vereinbarung einer Gütertrennung können zwischen den Eheleuten im Falle einer Scheidung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ausgleichsansprüche bestehen: Die wesentlichsten Anspruchsgrundlagen sind die Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen über die Grundsätze der Störung der Geschäftsgrundlage, die Auseinandersetzung einer zwischen ihnen konkludent oder ausdrücklich gebildeten Ehegatteninnengesellschaft oder eine grobe Unbilligkeit der Versagung von Ausgleichansprüchen.

Steuerrechtlicher Nachteil der Gütertrennung ist, dass im Falle des Todes eines Ehegatten auf das gesamte Vermögen der Eheleute nach Abzug des Freibetrages Erbschaftsteuer zu zahlen ist. Im Gegensatz dazu ist bei im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten gemäß § 5 ErbStG der (theoretische) Zugewinn steuerfrei.

Die Vorteile der Gütertrennung lassen sich auch durch die Vereinbarung einer durch einen Ehevertrag vereinbarten modifizierten Zugewinngemeinschaft erreichen.

 Siehe auch 

Ehegatteninnengesellschaft

Ehevertrag

Güterstand

Scheidung - Gemeinsame Schulden

Scheidung - Miteigentum

Unbenannte Zuwendungen

Verzug mit Unterhalt

Zugewinnausgleich

Zugewinngemeinschaft

BGH 19.09.2012 - XII ZR 136/10 (angemessene Beteiligung beider Ehegatten an dem gemeinsam erarbeiteten Vermögen bei Gütertrennung)

BGH 01.07.2010 - IX ZR 58/09 (Gläubigerbenachteiligungsabsicht)

BGH 17.10.2007 - XII ZR 96/05 (Unternehmerehe)

BGH 30.06.1999 - XII ZR 230/96 (Ausgleich bei Scheidung trotz Gütertrennung)

BGH 02.10.1996 - XII ZB 1/94

BGH 21.06.1989 - IVb ZR 45/88

BGH 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

OLG Bremen 04.01.2008 - 4 W 4/07 (Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückgewähr einer ehebezogenen Zuwendung bei Gütertrennung)

Arens: Rückabwicklungen ehebedingter Zuwendungen und die Rechtsfigur der "konkludent vereinbarten Innengesellschaft" - Allzweckwaffen zur Herbeiführung gerechter Vermögensausgleichsregelungen?; Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ 2000, 266

Büte: Vertragliche Vereinbarungen zur Vermögensauseinandersetzung; Familie und Recht - FuR 2011, 121

Dauner-Lieb/Stuhlfelner: Gütertrennung in der Unternehmerehe; Forum Familienrecht - FF 2011, 382

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 9. Auflage 2013

Münch: Gütertrennung für einen Abend? Schenkungsteuerfreie Ehegattenzuwendungen zur Vorbereitung vorweggenommener Erbfolge; Der Steuerberater - StB 2003, 130

Weber: Die Entwicklung des Familienrechts seit Mitte 2014; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2015, 3068