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Gnadenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GnO NW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gnadenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GnO NW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: GnO NW
Gliederungs-Nr.: 321
Normtyp: Gesetz

Gnadenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GnO NW)

Vom 26. November 1975 (GV. NW. 1976 S. 16)

Zuletzt geändert am 24. Juni 1987 (JMBl. NW. S. 169)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Inhalt des Begnadigungsrechts2
Gnadenbehörden3
Sachliche Zuständigkeit4
Örtliche Zuständigkeit5
Ausübung des Begnadigungsrechts bei Gesamtstrafen, in die Einzelstrafen verschiedener Gerichtsbarkeiten einbezogen sind6
Prüfung der Gnadenfrage und Vertraulichkeit des Gnadenverfahrens7
Gnadengesuche8
Einfluss von Gnadengesuchen auf die Vollstreckung9
Vorrang von Entscheidungen des Gerichts oder der Vollstreckungsbehörde10
Ermittlungen11
Stellungnahme des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und des Leiters der Vollzugsanstalt12
Anhörung sonstiger Behörden und Stellen13
Prüfung der bedingten Strafaussetzung14
Berichterstattung15
Form des Berichtes16
Entscheidung durch die Gnadenbehörde17
Bekanntmachung der Entscheidung18
Öffentliche Zustellung18a
Mitteilungen im Gnadenverfahren19
Bewilligung von Gnadenerweisen unter einer Bedingung20
Einwendungen21
Registerführung22
Anlegung der Akten, Aktenzeichen und Aufbewahrung der Akten23
Statistische Erhebungen24
  
Zweiter Teil 
Besondere Vorschriften 
  
1. 
Bedingte Aussetzung der Vollstreckung 
  
Bewilligung bedingter Strafaussetzung25
Bedingte Strafaussetzung bei Verurteilung zu Freiheitsstrafe26
Bedingte Strafaussetzung bei Geldstrafen27
Dauer der Bewährungszeit28
Auflagen und Weisungen29
Belehrung30
Zurücknahme der Aussetzung31
Auswirkungen einer Gesamtstrafenbildung auf die für einbezogene Einzelstrafen bewilligte bedingte Strafaussetzung32
Einziehung von Geldauflagen33
Überwachung und Widerruf34
Schlussermittlungen35
Schlussentscheidung36
Sonstige Fälle der bedingten Aussetzung der Vollstreckung37
Bewilligung bedingter Strafaussetzung durch den Träger des Gnadenrechts oder den Justizminister38
Antrag auf gerichtliche Entscheidung39
  
2. 
Strafausstand 
  
Begriffsbestimmung40
Ermächtigung zur Bewilligung von Strafausstand bei Freiheits- und Geldstrafen41
Ermittlungen von der Entscheidung über die Bewilligung von Strafausstand42
Anordnung, Überwachung, Zurücknahme und Widerruf43
Sonstige Fälle des Aufschubs und der Unterbrechung der Vollstreckung im Wege der Gnade44
  
3. 
Kostensachen 
  
Zuständigkeit zur Bearbeitung von Gnadengesuchen in Kostensachen45
Ermächtigung der Gnadenstellen zu Gnadenerweisen in Kostensachen46