BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Zweck des Gesetzes1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
  
Zweiter Teil 
Errichtung und Betrieb von Anlagen 
  
Erster Abschnitt 
Genehmigungsbedürftige Anlagen 
  
Genehmigung4
Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen5
Genehmigungsvoraussetzungen6
Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen7
Teilgenehmigung8
Zulassung vorzeitigen Beginns8a
Vorbescheid9
Genehmigungsverfahren10
(weggefallen)10a
Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid11
Nebenbestimmungen zur Genehmigung12
Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen13
Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen14
Vereinfachte Klageerhebung14a
Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen15
(weggefallen)15a
Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen16
Nachträgliche Anordnungen17
Erlöschen der Genehmigung18
Vereinfachtes Verfahren19
Untersagung, Stilllegung und Beseitigung20
Widerruf der Genehmigung21
  
Zweiter Abschnitt 
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen 
  
Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen22
Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen23
Anordnungen im Einzelfall24
Untersagung25
  
Dritter Abschnitt 
Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen 
  
Messungen aus besonderem Anlass26
Emissionserklärung27
Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen28
Kontinuierliche Messungen29
Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen29a
Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen29b
Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen30
Auskunftspflichten des Betreibers31
(weggefallen)31a
  
Dritter Teil 
Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Biokraftstoffe 
  
Erster Abschnitt 
Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen 
  
Beschaffenheit von Anlagen32
Bauartzulassung33
Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen34
Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen35
Ausfuhr36
Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union37
  
Zweiter Abschnitt 
Biokraftstoffe 
  
Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs; Treibhausgasminderung37a
Begriffsbestimmung, Anforderungen an Biokraftstoffe37b
Mitteilungs- und Abgabepflichten37c
Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen37d
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung37e
Pflichten der Bundesregierung37f
  
Vierter Teil 
Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen 
  
Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen38
Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union39
Verkehrsbeschränkungen40
(weggefallen)40a bis 40e
Straßen und Schienenwege41
Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen42
Rechtsverordnung der Bundesregierung43
  
Fünfter Teil 
Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung 
  
Überwachung der Luftqualität44
Verbesserung der Luftqualität45
Emissionskataster46
Unterrichtung der Öffentlichkeit46a
Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen47
  
Sechster Teil 
Lärmminderungsplanung 
  
Anwendungsbereich des Sechsten Teils47a
Begriffsbestimmungen47b
Lärmkarten47c
Lärmaktionspläne47d
Zuständige Behörden47e
Rechtsverordnungen47f
  
Siebenter Teil 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Verwaltungsvorschriften48
Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte48a
Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen48b
Schutz bestimmter Gebiete49
Planung50
Anhörung beteiligter Kreise51
Kommission für Anlagensicherheit51a
Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit51b
Überwachung52
Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie52a
Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation52b
Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz53
Aufgaben54
Pflichten des Betreibers55
Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers56
Vortragsrecht57
Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz58
Bestellung eines Störfallbeauftragten58a
Aufgaben des Störfallbeauftragten58b
Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten58c
Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz58d
Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte58e
Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung59
Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung60
Berichterstattung an die Europäische Kommission61
Ordnungswidrigkeiten62
(weggefallen)62a bis 65
  
Achter Teil 
Schlussvorschriften 
  
Fortgeltung von Vorschriften66
Übergangsvorschrift67
Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands67a
(Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)68 bis 72
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren73
  
Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
(zu § 3 Abs. 6)
Anlage
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

Zitierungen dieses Dokuments