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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und Landesminister (Landesministergesetz)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und Landesminister (Landesministergesetz)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: MinG,SH
Gliederungs-Nr.: 1103-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und Landesminister (Landesministergesetz)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 515)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. November 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 846) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Allgemeines1
  
I. Abschnitt 
Amtsverhältnis 
  
Beginn des Amtsverhältnisses2
Beamtinnen und Beamte als Landesministerinnen und Landesminister3
Amtsverschwiegenheit4
Geltung anderer Bestimmungen5
Beendigung des Amtsverhältnisses6
  
II. Abschnitt 
Amtsbezüge 
  
Laufende Bezüge7
Sonstige Bezüge8
Tätigkeit nach Beendigung des Amtsverhältnisses8a
  
III. Abschnitt 
Versorgung 
  
Allgemeines9
Übergangsgeld10
Ruhegehalt11
Unfallfürsorge12
Hinterbliebenenbezüge13
  
IV. Abschnitt 
Zusammentreffen von Bezügen 
  
Zusammentreffen von Übergangsgeld mit anderen Einkommen14
Zusammentreffen von Ruhegehalt mit anderen Einkommen15
  
V. Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsregelung aus Anlass der Übernahme des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 16
Übergangsregelung aus Anlass der Anhebung der Altersgrenzen und der Neustaffelung der Versorgungssätze16a
Rechtsweg 17
(In-Kraft-Treten)18
(1) Red. Anm.:

Artikels 2 Satz 2 des Gesetzes vom 9. November 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 846) gilt:

"Es gilt nicht für Mitglieder der Landesregierung, die vor Beginn der 19. Wahlperiode in ihre Ämter gewählt oder berufen worden sind."