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Gericht der Europäischen Union

 Normen 

Art. 256 AEUV

 Information 

1. Allgemein

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) ist eines der drei Rechtsprechungsorgane der Europäischen Union.

Hinweis:

Das Gericht der Europäischen Union wurde bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon als "Europäisches Gericht erster Instanz" bezeichnet.

Rechtsgrundlage ist Art. 256 AEUV.

Dem Gericht sind verschiedene Themenbereiche in der ersten Instanz zugewiesen. Es ist dem Europäischen Gerichtshof beigeordnet. Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäische Union als drittes Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union ist wiederum dem EuG beigeordnet.

Das EuG hat seinen Sitz in Luxemburg. Die nunmehr 56 Richter werden wie beim EuGH von den Regierungen der Mitgliedsstaaten für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt. Anders als beim EuGH sind beim EuG jedoch keine ständigen Generalanwälte eingerichtet - deren Aufgaben werden von den Richtern mit übernommen. Ein einzelner Richter übernimmt eine beschränkte Zahl von Rechtssachen und übt so die Aufgabe der Generalanwälte aus.

Das Gericht kann gemäß Art. 30 der Verfahrensordnung (s.u.) von einem Generalanwalt unterstützt werden, wenn die rechtliche Schwierigkeit oder die Komplexität des Sachverhalts der Rechtssache dies nach Ansicht des Gerichts gebietet. Die Entscheidung über die Bestellung eines Generalanwalts für eine bestimmte Rechtssache wird auf Antrag der Kammer, der die Rechtssache zugewiesen oder an die diese verwiesen worden ist, von der Vollversammlung getroffen. Der Präsident des Gerichts bestimmt den Richter, der in dieser Rechtssache die Tätigkeit eines Generalanwalts ausübt.

2. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des EuG richtet sich nach Art. 256 AEUV: Danach ist das Gericht u.a. zuständig für:

  • Direkte Klagen natürlicher oder juristischer Personen gegen Maßnahmen bzw. Unterlassen von Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane.

  • Klagen der Mitgliedstaaten gegen die EU-Kommission.

  • Klagen der Mitgliedstaaten gegen den Rat der Europäischen Union in Bezug auf Maßnahmen im Bereich der staatlichen Beihilfen, handelspolitische Schutzmaßnahmen ("Dumping") und Maßnahmen, mit denen der Rat Durchführungsbefugnisse wahrnimmt.

  • Klagen auf Schadensersatz für die von den Organe der EU bzw. Institutionen der Europäischen Union oder ihren Bediensteten verursachten Schäden.

  • Klagen auf der Grundlage von Verträgen, die von den EU geschlossen wurden und ausdrücklich die Zuständigkeit des Gerichts vorsehen.

  • Klagen auf dem Gebiet der Unionsmarke.

3. Verfahren

Die für die Verfahren vor dem EuG geltende Verfahrensordnung kann unter folgender Adresse eingesehen werden: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2015:105:FULL&from=DE.

Das EuG hat sogenannte "Praktische Anweisungen für die Parteien" entwickelt, denen Rechtsanwälte und andere Prozessbeteiligte entnehmen können, wie Schriftsätze und andere Schriftstücke im schriftlichen Verfahren einzureichen sind. Es handelt sich insbesondere um eine Erläuterung der Verfahrensordnung, wie z.B. dem Aufbau des Schriftsatzes und den Voraussetzungen der elektronischen Kommunikation. Der Inhalt der praktischen Anweisungen kann als PDF-Format aus dem Internet heruntergeladen werden (http://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_51588/).

Dabei muss nunmehr das elektronische Verfahren (e-Curia) zur elektronischen Einreichung und Zustellung von Verfahrensdokumenten genutzt werden. Um jedoch auch weiterhin allen Bürgern Zugang zum Recht zu gewähren, besteht keine Nutzungspflicht bei technischer Unmöglichkeit oder wenn Prozesskostenhilfe von einer nicht anwaltlich vertretenen Person beantragt wird.

Ein in deutsch verfasster Praxisleitfaden des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) ist unter der folgenden Adresse einsehbar bzw. herunterladbar:

https://curia.europa.eu/e-Curia/help/e-Curia_UserGuide_DE.pdf

 Siehe auch 

Europäische Kommission

Europäische Union

Europäischer Gerichtshof

http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7033/ (Internetauftritt des Gerichts)

Jaeger: Rechtsschutz in Eilverfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG). Eine Übersicht; Zeitschrift für internationales Wirtschaftsrecht - IWRZ 2016, 201

Jarass: Bedeutung der EU-Rechtsschutzgewährleistung für nationale und EU-Gerichte; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2011, 1393